Bewährungsstrafe für Erdinc S.

KÖLN taz ■ Zu einer Jugendhaftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung hat das Landgericht Köln den als „Komaschläger“ bekannt gewordenen Erdinc S. verurteilt. Es revidierte die Entscheidung der Vorinstanz, die Festlegung einer Strafe aufzuschieben. S. hatte nach einem Streit den Erwerbslosen Waldemar W. geschlagen. Dieser stürzte so unglücklich gegen eine Glasscheibe, dass er lange im Koma lag. Seitdem ist er zu sechzig Prozent schwerbehindert. S. sei der schweren Körperverletzung schuldig, so das Gericht. Die schweren Hirnverletzungen des Opfers habe er aber nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig herbeigeführt. PAB