Keine Tierschutz-Videos

Covance ohne Kamera: Gericht untersagt amtliche Videoüberwachung des Münsteraner Tierlabors

MÜNSTER taz ■ Eine Videoüberwachung im Münsteraner Tierversuchslabor Covance wird es vorerst nicht geben. In einem Eilverfahren wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern in letzter Instanz die behördlich angeordnete Videoüberwachung zurück. Für das Gericht ist der dem Tierschutz dienende Kameraseinsatz rechtlich nicht haltbar.

Anlass für die Dauer-Videoüberwachung waren Medien-Berichte über angebliche Tierquälereien in dem Labor. Im Rahmen von Medikamentenforschung werden dort in großer Zahl Versuche an Affen durch geführt. Die Videoüberwachung der Laborräume geht auf eine Weisung der NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) zurück. Sie hatte seinerzeit von der Stadt Münster beim Tierschutz mehr Einsatz eingefordert. Die Stadt Münster will nach dem Richterspruch erst ein Gutachten über Primatenhaltung abwarten und dann gemeinsam mit dem Umweltministerium über ein weiteres Vorgehen entscheiden.

Nach Ansicht des OVG ist der Nachweis von Tierquälerei nicht geführt. Die Firma Covance führe zugelassene Tierversuche durch, die nicht durch unbegründete Auflagen unterbunden werden dürften, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Tierversuchslabor hätte Kosten von mindestens 300.000 Euro für die Aufstellung einer Videoanlage aufbringen müssen. (AZ: 20 B 180/04)

Vor Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Münster das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen Verantwortliche und Tierpfleger der Firma Covance eingestellt. Dagegen wurden zahlreiche Beschwerden eingelegt, die nun von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Hamm geprüft werden. KLAUS BRANDT