Staatsanwalt fordert Geldstrafe für Hoffmann

Ankläger macht Saarbrückens suspendierten OB für „Korruptionsbiotop“ verantwortlich. Verteidiger fordert Freispruch

SAARBRÜCKEN taz ■ Im Berufungsverfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister von Saarbrücken, Hajo Hoffmann (SPD), hat Staatsanwalt Eckhard Uthe gestern die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen zu je 125 Euro gefordert. Das sei das unterste Strafmaß bei Korruption. Hoffmann habe es als Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der „Siedlung“ – einer kommunalen Wohnungs- und Gartenbaugesellschaft – zugelassen, dass in seinem Umfeld ein „kleines Korruptionsbiotop“ entstanden sei.

Die Begleichung der Kosten für die Bepflanzung und für Arbeiten in seinem Privatgarten habe Hoffmann „wissentlich“ der „Siedlung“ überlassen, so Uthe. Und die Sache sei vom Boss der „Siedlung“, einem langjährigen Freund des Angeklagten, und dem Chefgärtner der kommunalen Gesellschaft mit Hoffmann in dessen Privathaus indirekt verabredet worden.

Dass die Staatsanwaltschaft auf die Ausschöpfung des Strafrahmens bei Korruption (bis zu fünf Jahren Gefängnis) verzichtet und bei der Strafbeantragung mildernde Umstände berücksichtigt habe, liege daran, dass die Tat inzwischen sehr lange (1989) zurückliege und dass der Angeklagte einen schweren Schicksalsschlag erlitten habe, sagte Staatsanwalt Uthe. Hoffmanns Frau starb Ende 2003 nach langer Krankheit.

Hoffmanns Verteidiger Egon Müller plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. Der Vorwurf der Korruption sei „nicht haltbar“, argumentierte Müller. Schließlich habe in diesem Fall gerade nicht eine Hand die andere gewaschen. Denn weder der Geschäftsführer der „Siedlung“ noch der Chefgärtner der kommunalen Gesellschaft hätten Vorteile aus dem „Deal“ gezogen. Übrig bleibe der Vorwurf der Untreue. Und auch der sei Hoffmann nicht zu machen. Zwar habe der OB die Pflanzen und Gartenarbeiten an seinem Haus tatsächlich nicht gleich bezahlt und auch keine Rechnung dafür verlangt; doch „aus Nachlässigkeit und nicht mit Vorsatz“, so Müller. Nach der schweren Erkrankung seiner Frau habe er sich nämlich kaum noch um solche Angelegenheiten gekümmert. Auch seine private Post habe in dieser Zeit seine persönliche Referentin geöffnet.

Anschließend versuchte Hoffmanns zweiter Advokat, den Hauptbelastungszeugen – den Chefgärtner der „Siedlung“ – in seiner Glaubwürdigkeit zu diskreditieren. Der Mann habe sich mehrfach geirrt und sei deshalb als Zeuge „hochgradig unzuverlässig“, so Hoffmanns Anwalt. Wenigstens aber stehe seine Aussage gegen die von Hoffmann. Und das sei „keine Grundlage für eine Verurteilung“.

Am kommenden Montag will die 9. Strafkammer am Landgericht ihr Urteil verkünden. In seinem Schlusswort gestern sagte Hoffmann, dass es in den letzten fünf Jahren seine erstes Ziel gewesen sei, seine Unschuld zu beweisen; und sein zweites, wieder in sein Amt als „vom Volke gewählter Oberbürgermeister dieser Stadt“ zurückkehren zu können. Vorzuwerfen habe er sich nichts. Außer vielleicht „Nachlässigkeit“. Wenn er dafür „Buße leisten“ müsse, sei er auch dazu bereit. Ein Hinweis für die Kammer? Geldbuße ohne strafrechtliche Relevanz? Dann wäre Hoffmann auch ohne Freispruch aus dem Schneider.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT