PFARRER HILFT KURDIN
: Geldstrafe für Asylhilfe

Ein evangelischer Pfarrer ist in Herford wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt einer kurdischen Frau in Deutschland verurteilt worden. Der Theologe soll laut Urteil des Amtsgerichts vom Donnerstag eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen. Der Pfarrer erklärte, er wolle Berufung gegen das Urteil einlegen. (Az.: 3 Cs 825/07) (epd)