RENTENEINTRITT VOR 65
: BVG: Abschläge legal

Anspruch auf eine volle Rente haben nur Arbeitnehmer, die 65 Jahre alt sind oder 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte gestern die Abschläge bei früherem Renteneintritt für grundgesetzkonform (BVG 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05). (ap)