Hinterzieher hinter Gitter

BGH: Höhere Strafen für jene, die ihr Geld dem Fiskus vorenthalten. Sind’s Millionen, gibt’s keine Bewährung

KARLSRUHE dpa ■ Wer Millionen am Fiskus vorbeischleust, muss künftig in aller Regel hinter Gitter. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafen für Steuerhinterzieher deutlich verschärft. Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig – ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber – je nach Einzelfall – noch Bewährungsstrafen möglich, entschied das Gericht gestern.

Mit seinem Urteil stellte der 1. BGH-Strafsenat erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. Bis 50.000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafen angezeigt, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. „Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich“, sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. Nur bei „gewichtigen Milderungsgründen“ könne davon abgesehen werden (Az.: 1 StR 416/08 vom 2. 12. 2008). Bei Millionenbeträgen ist laut BGH zudem eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei „aus Rechtsgründen“ nicht möglich.

Nack verwies auf das Medieninteresse an solchen Prozessen: „Gerade bei großen Steuerstrafverfahren hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse zu kontrollieren, ob die Justiz ihren Aufgaben nachkommt.“ Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut, das einen Bauunternehmer zu einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte.