Bundestag macht Voyeur das Leben schwör

Alle Fraktionen einig über einen erweiterten Gesetzentwurf zum Schutz der Intimsphäre vor Foto-Paparazzi

BERLIN taz ■ Alle Bundestagsfraktionen haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, nach dem schon die Produktion von Fotos und Filmen in bestimmten Situationen strafbar sein soll. Bisher bezog sich das Verbot nur auf die Veröffentlichung von unbefugten privaten Filmaufnahmen und Fotos. Schon seit längerem war eine Verschärfung des Gesetzes im Gespräch. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte darauf hingewiesen, dass Spanner häufig ungestraft ihren Opfern nachstellen könnten.

Daher soll ein neues Gesetz geschaffen werden, das den bestehenden Paragrafen 201 des Strafgesetzbuches über die „Vertraulichkeit des Wortes“ ergänzt. Dieser verbietet es, heimlich Tonbandaufnahmen von privaten Gesprächen zu machen. Ebenso soll es unter Strafe gestellt werden, ohne die Einwilligung einer Person Fotos von ihr zu machen. Zwei Bedingungen müssen dabei zusammenkommen: Zum einen muss sie sich in ihrer Wohnung oder einem ähnlich abgeschirmten Raum, wie einer Sauna, befinden. Zum andern müssen ihre höchstpersönlichen Rechte betroffen sein. Die Definition dieser Rechte orientiert sich am vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Begriff der Intimsphäre. Im Einzelfall ist sie allerdings Auslegungssache des Richters.

Wer nach dem neuen Gesetzentwurf bei illegalen Foto- oder Videoaufnahmen erwischt wird, dem droht eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis.

DINAH STRATENWERTH

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