Schlüsselloch-Knipsen soll strafbar werden

Parteiübergreifender Entwurf plant, Intimsphäre künftig besser vor unerwünschten Fotografen zu schützen

BERLIN taz ■ Foto-Spanner werden es in Zukunft schwerer haben, ihrem „Hobby“ nachgehen zu können. Denn in Zukunft soll es nicht mehr nur verboten sein, heimlich geschossene Fotos ins Internet zu stellen – die Aufnahme an sich kann schon geahndet werden. Alle Parteien haben sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der den Schutz der Intimsphäre erweitern soll. „Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen“, sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, der taz. Wer sich beim Spannen erwischen lässt, muss entweder zahlen oder kann bis zu einem Jahr ins Gefängnis wandern. Medienverbände kritisierten den Entwurf indes scharf.

Auslöser für das Engagement der Parteien in Sachen Intimsphäre ist die Tatsache, dass Spannern immer bessere Technik zur Verfügung steht, um ihre Opfer abzulichten oder zu filmen. Foto-Handys und Digitalkameras mit großem Zoom machen es kinderleicht, Menschen unbemerkt abzulichten.

Daher soll nun schon allein die Aufnahme eines Menschen ohne dessen Einwilligung strafbar sein. Bislang war es nur verboten, ungenehmigte Fotos und Videos zu veröffentlichen. Dieses Verbot war im Kunsturheberrechtsgesetz geregelt. Das neue Gesetz ist jedoch eine Erweiterung des Paragrafen 201 „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Laut ihm ist es strafbar, heimlich Tonbandaufnahmen zu machen. Ihm wird nun das Verbot der Verletzung der Vertraulichkeit des Bilds zur Seite gestellt. Diese „Vertraulichkeit“ wird verletzt, wenn die Person in ihrer Wohnung oder „einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ aufgenommen wird. Zu diesen „besonders geschützten Räumen“ gehören zum Beispiel Umkleidekabinen. Es muss aber noch ein anderer Aspekt hinzukommen, damit der Fotograf sich strafbar macht: „Es muss auch der höchstpersönliche Lebensbereich des Fotografierten verletzt werden“, erklärt Grünen-Experte Montag. „Dieser Lebensbereich umfasst das, was das Bundesverfassungsgericht als ‚Intimsphäre‘ definiert hat, also Situationen, die mit Tod, Krankheit oder Sexualität zu tun haben.“

Dirk Manzewski, SPD-Bundestagsabgeordneter, betont, dass „Menschen einen Rückzugsbereich haben müssen, in dem sie sich sicher fühlen“. Was den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ von Fall zu Fall umfasst, entscheidet dann der Richter.

Hendrik Zörner vom Deutschen Journalistenverband hält den neuen Entwurf für „überflüssig“. Seiner Ansicht nach würde es reichen, das Kunsturheberrechtsgesetz um den Tatbestand der Produktion von Bildern zu erweitern. Für ihn ist das Filmen oder Fotografieren von Wohnungen von außerhalb „ein legitimes Mittel des investigativen Journalismus“, um etwa „konspirative politische Treffen“ zu dokumentieren.

DINAH STRATENWERTH