FÜHRUNGSZEUGNIS
: Kinderschutztauglicher

Bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen sollen Arbeitgeber künftig Einblick in ein erweitertes Führungszeugnis des Bewerbers nehmen können. Damit solle verhindert werden, dass Menschen mit pädophilen Neigungen etwa als Erzieher oder Jugendtrainer arbeiteten, teilte das Bundesjustizministerium gestern mit. (epd)