Gericht verhindert Streiks

Lokführer-Gewerkschaft sagt Warnstreiks nach einstweiligen Verfügungen erneut ab

BERLIN ap/dpa/afp ■ Die Streiks der Bahn-Lokomotivführer sind vorerst abgewendet. „Es wird in dieser Woche keine Streiks geben“, sagte der Sprecher der Lokführergewerkschaft GDL, Maik Brandenburger, gestern in Frankfurt/Main. Anfangs seien punktuelle Warnstreiks für Freitag geplant gewesen. Grund für den Rückzug sei eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts Frankfurt. Richter Klaus Sieg hatte die Streiks aufgrund der „unverhältnismäßigen Schäden für die Deutsche Bahn und ihre Kunden“ untersagt. Die Gewerkschaft will dagegen unverzüglich Widerspruch einlegen, betonte Brandenburger. Die Verhandlung soll bereits am Freitag stattfinden, sagte Richter Sieg.

Nachdem das Arbeitsgericht bereits am Donnerstag die für gestern geplanten Warnstreiks verboten hatte, hatte die Bahn sieben weitere Anträge auf einstweilige Verfügungen gestellt. Das Unternehmen Bahn ist in mehrere Gesellschaften aufgeteilt, etwa DB Regio oder DB Reise & Touristik für den Fernverkehr. Sollte die Gewerkschaft trotz Verbots streiken, droht ihr eine Strafgebühr von 250.000 Euro, sagte Sieg. Zusätzlich zu den Strafgeldern wolle die Bahn im Falle eines Streiks Schadenersatz von der GDL fordern, sagte ein Bahnsprecher.

Die GDL ist laut Brandenburger verhandlungsbereit, wenn die Bahn die Forderung nach einem Spartentarifvertrag für Lokführer akzeptiere. Die Bahn lehnt den Abschluss des Spartentarifvertrags aber mit Verweis auf den Grundsatz der Tarifeinheit ab. Danach können in einem Unternehmen nicht mehrere Tarifverträge gleichzeitig gelten.