Tuch ab in der Amtsstube

Das Saarland will Lehrerinnen das Kopftuch verbieten. Hessens CDU möchte gar alle Beamtinnen enthüllen

BERLIN taz ■ Saarländische Lehrerinnen sollen künftig barhäuptig unterrichten – zumindest, wenn sie Muslima sind. SPD und CDU stellten gestern im Landtag einen Gesetzentwurf vor, der das Tragen von Kopftüchern in der Schule verbietet.

Christliche und jüdische Symbole möchten die beiden Parteien aber weiterhin zulassen. Dies begründen sie mit der saarländischen Verfassung: Sie lege fest, dass Schüler auf der Grundlage christlicher Werte unterrichtet werden sollen. Das Kopftuch hingegen sei ein politisches Symbol, das den Schulfrieden gefährde. Eigentlich wollte die CDU allen Beamtinnen das Kopftuch untersagen. Das aber lehnte die SPD ab. Und die Union gab nach, um den schwarz-roten Konsens nicht zu gefährden.

Anders in Hessen. Dort soll das Verbot für alle Staatsdienerinnen gelten – so fordert es die Union, die gestern ihren Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einbrachte.

Rechtlich ist schon ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen anfechtbar: Das Bundesverfassungsgericht urteilte im September, dass Symbole aller Religionen gleich zu behandeln seien.

Noch problematischer aber wäre ein Kopftuchverbot für alle Beamtinnen. Für eine Sonderbehandlung der Lehrerinnen lassen sich immerhin juristische Argumente finden. Dem Grundrecht einer Lehrerin, ihre Religion auszuüben, steht das Recht der Schüler gegenüber, nicht weltanschaulich beeinflusst zu werden. Für eine Beamtin aber, die inmitten anderer Beamter oder allein im Büro arbeitet, gilt das nicht. COSIMA SCHMITT