Rechtsschutz gilt vor Kündigung

KARLSRUHE dpa ■ Arbeitnehmer können schon bei einer angedrohten Kündigung ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Das folgt aus einem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach muss der Betroffene sich von der Rechtsschutzversicherung nicht hinhalten lassen, bis die Kündigung ins Haus flattert. Damit gab das Karlsruher Gericht einem Arbeitnehmer Recht, dem im Rahmen einer Stellenreduzierung ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde – verbunden mit der Mitteilung, dass ihm gekündigt werde, falls er nicht unterschreibe. Laut BGH ist das ein „Versicherungsfall“, so dass die Versicherung grundsätzlich den Anwalt bezahlen muss.