CHEF BEZAHLT BUSSGELD
: Steuer wird fällig

Arbeitnehmer müssen Bußgelder, deren Zahlung ihr Arbeitgeber übernimmt, wie zusätzliches Einkommen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil grundsätzlich entschieden. Einzige Ausnahme sei, wenn der Arbeitgeber „aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse“ handele, erklärten die Richter. (ap)