DIE STREITPUNKTE

Mit dem BKA-Gesetz würde das Bundeskriminalamt zu einer Art deutschem FBI ausgebaut werden. Die Superbehörde wäre dann nicht mehr nur für die Strafverfolgung zuständig, sondern könnte künftig zur Terrorabwehr auch präventiv tätig werden.

Der umstrittenste Teil des vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzes ist die sogenannte Onlinedurchsuchung, also das heimliche Ausspähen von Computern mithilfe eines Spionageprogramms („Bundestrojaner“). Im Eilfall könnte der BKA-Chef die Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss anordnen.

Das BKA dürfte nach dem Gesetz in Zukunft auch die Wohnungen von Verdächtigen abhören, filmen oder fotografieren. Dieser große Lauschangriff wäre auch möglich, wenn sich die Verdächtigen in einer fremden Wohnung aufhalten.

Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger sind von der Überwachung ausgenommen. Doch während diese geschützten Berufsgruppen auch weiterhin das volle Zeugnisverweigerungsrecht genießen sollen, müssten Journalisten und Ärzte bei großer Gefahr Details über ihre Informanten und Patienten preisgeben. TAZ