Baskenmütze in Schule verboten

KÖLN afp ■ Eine muslimische Lehrerin in Nordrhein-Westfalen darf im Unterricht auch keine Baskenmütze als Ersatz für das ihr verbotene Kopftuch tragen, so das Verwaltungsgericht Köln. Da die 33-jährige Klägerin aus Wesseling das seit zwei Jahren per Schulgesetz verbotene Kopftuch „naht- und übergangslos durch die Mütze ersetzt“ habe, die sie „ständig und ausnahmslos“ trage, werde diese von Schülern und Eltern ebenfalls als religiöses Symbol und Bekenntnis zum Islam wahrgenommen, erklärte das Gericht. Laut Schulgesetz dürften Lehrkräfte in der Schule aber keine religiösen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden stören könnten. Nach Inkrafttreten dieser Regelung hatte die Klägerin statt eines Kopftuchs im täglichen Unterricht eine „das gesamte Haupthaar bedeckende französische Baskenmütze“ getragen – was ihr die Schulbehörde untersagte. Dagegen wehrte sie sich vor Gericht vergeblich mit dem Argument, sie trage die Baskenmütze zwar aus religiösen Gründen, diese werde in der Öffentlichkeit aber als Mode-Accessoire und nicht als Ausdruck religiöser Überzeugung wahrgenommen.