Minijobs lohnen sich wieder

Nebenjobber können ab heute abgabenfrei hinzuverdienen. Aufgrund der Neuregelung von 400-Euro-Jobs und Teilzeitarbeit befürchten die Rentenkassen weitere Einnahmeausfälle. Arbeitsmarktforscher erwarten kaum Jobeffekte für die Erwerbslosen

von BARBARA DRIBBUSCH

Nebenjobber und Teilzeitkräfte können sich freuen. Heute tritt das Gesetz in Kraft, das im Rahmen der Hartz-Reform die Abgaben für Jobs bis zu einem Einkommen von 400 beziehungsweise 800 Euro neu regelt.

Mit dem Gesetz wird die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 325 Euro auf 400 Euro angehoben. Wer 400 Euro oder weniger verdient, muss keine Sozialversicherungsabgaben entrichten und dieses Einkommen nicht versteuern, auch dann nicht, wenn er die 400 Euro zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung einnimmt. Der Arbeitgeber hingegen muss für diese Minijobs einen Pauschalbetrag von 25 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abführen.

Seit der Reform vom April 1999 mussten Nebenjobber ihren Hinzuverdienst voll versteuern und volle Sozialabgaben zahlen. Daraufhin waren etwa im Gastgewerbe zehntausende Beschäftigte in die Schwarzarbeit abgetaucht. „Viele Nebenjobber, die sich nach Feierabend oder am Wochenende in den Gaststätten etwas dazuverdienen, werden jetzt wiederkommen oder wieder in die Legalität wechseln“, erwartet Ingrid Hartges, Vizegeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands.

Für Teilzeitbeschäftigte, die ein monatliches Einkommen zwischen 400 und 800 Euro brutto haben, werden künftig weniger Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die Arbeitnehmer müssen für diese „Midijobs“ nur noch – steigend mit dem Einkommen – zwischen 4 und 21 Prozent Sozialabgaben zahlen. Bislang waren auf das gesamte Einkommen die vollen Sozialabgaben fällig. Wer beispielsweise 600 Euro brutto im Monat verdient, bekommt künftig netto rund 30 Euro mehr heraus. Besonders für den Einzelhandel sei diese „Gleitzone“ der Midijobs interessant, sagt Heribert Jöris, Geschäftsführer beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. „Dadurch können wir beispielsweise Minijobber leichter zu Teilzeitkräften aufstocken.“

Die Sozialkassen allerdings befürchten Einnahmeausfälle. Man rechne aufgrund der Neuregelung in diesem Jahr mit 400 bis 600 Millionen Euro weniger für die Rentenkassen, heißt es beim Verband der Deutschen Rentenversicherer (VdR).

„Nennenswerte Auswirkungen für die Arbeitslosen“ seien durch die Neuregelung jedenfalls „nicht zu erwarten“, bemängelt Holger Schäfer, Arbeitsmarktexperte beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. „Man subventioniert damit eigentlich nur Teilzeitarbeit, die keiner Förderung bedarf.“