Schärfere Regeln für Waffenbesitz

BERLIN dpa ■ Für viele Sportschützen und Jäger gelten vom heutigen Dienstag an erschwerte Bedingungen für den Erwerb einer Waffe. Das Gesetz erhöht die Altersgrenze bei Sportschützen von 18 auf 21 Jahre, für Jäger von 16 auf 18 Jahre. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen. „Kampfmäßiges Schießen“ wird untersagt, Anlass für die Nachbesserung des Gesetzes war der Amoklauf eines Schülers in Erfurt am 26. April vergangenen Jahres.