Gericht: Argentinien muss zahlen

Deutsche Anleger dürfen argentinische Botschaft pfänden, bekommen sie ihr Geld nicht

BUENOS AIRES taz ■ Wenig Verständnis für die wirtschaftliche Lage Argentiniens zeigten am Dienstag die Richter des Landgerichts Frankfurt: Sie verurteilten die argentinische Regierung zur Rückzahlung von jeweils 767.000 Euro plus Zinsen an zwei deutsche Privatinvestoren.

Trotz wirtschaftlicher Probleme muss Argentinien seine Verpflichtungen gegenüber deutschen Besitzern von argentinischen Staatsanleihen einhalten. Zahlt Argentinien nicht, können die geprellten Anleger die argentinische Botschaft in Bonn pfänden. Die argentinische Regierung will dagegen Berufung einlegen.

Geklagt hatten zwei deutsche Anleger. Sie hatten Argentinienanleihen gezeichnet, die am deutschen Kapitalmarkt ausgegeben wurden – und damit deutscher Gerichtsbarkeit unterstehen. In den 90er-Jahren waren Argentinienanleihen begehrt, da sie hohe Zinsen versprachen. Doch als Argentinien seinen Schuldendienst gegenüber privaten Gläubigern im vergangenen Jahr einstellte, wurde aus der hochrentablen Argentinienanleihe ein Verlustgeschäft. Argentinien steckt in der schlimmsten Wirtschaftskrise seiner Geschichte. Anfang vergangenen Jahres musste die Regierung die Landeswährung Peso abwerten. Die argentinischen Schulden belaufen sich derzeit auf rund 141 Milliarden US-Dollar. Langsam kommen Umschuldungsverhandlungen mit privaten Gläubigern in Gang. Immer wieder betont die argentinische Regierung allerdings, dass Investoren rund die Hälfte ihrer Forderungen abschreiben müssten.

Denn auch wenn es ruhiger geworden ist in Argentinien, die Krise ist noch längst nicht aus der Welt. Die Firmenpleiten brachen im letzten Jahr alle Rekorde, die Arbeitslosigkeit liegt bei rund 20 Prozent. Dazu kommen 20 Prozent, die sich als Tagelöhner durchschlagen. Staatsangestellte kriegen ihren Lohn oft drei Monate zu spät.

Trotz solcher Turbulenzen, so entschieden die Frankfurter Richter, könne sich Argentinien nicht auf einen völkerrechtlichen Notstand berufen, mit dem die argentinische Regierung gegenüber den deutschen Anlegern ihre Zahlungsaussetzung begründete. Anders entschied vor einer Woche ein Gericht in Mailand. Die Richter wiesen die Klage von mehreren italienischen Kleinanlegern ab und erkannten an, dass die Zahlungseinstellung das Recht der Regierung eines unabhängigen Staates sei. INGO MALCHER