Gesundheit auf Raten

HeimbewohnerInnen sollen die Praxisgebühr auf Raten zahlen. So sollen „soziale Härten“ vermieden werden

DÜSSELDORF taz ■ Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) lässt den BewohnerInnen von Heimen in Nordrhein-Westfalen Zeit zum Zahlen: Sie sollen die seit 1. Januar anfallende Praxisgebühr von 10 Euro in Raten begleichen dürfen. Dies gilt aber nur für diejenigen, die ihr Taschengeld über die Sozialhilfe beziehen. Eine generelle Befreiung von der Gebühr, wie sie die Sozialverbände gefordert hatten, ist damit vom Tisch.

Für Fischer ist das Konzept eine „schnelle und praxisnahe Lösung“. Die Ratenzahlungen erstreckten sich über ein gesamtes Jahr und könnten helfen, soziale Härten zu vermeiden. Donnerstag Abend hatten sich Vertreter und Vertreterinnen von Krankenkassen, Sozialhilfeträgern und der Alten- und Pflegeheime auf die Ratenzahlung verständigt. Sie sieht vor, dass BewohnerInnen von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen eine Bescheinigung über Zuzahlungsbefreiungen von ihrer Kasse erhalten. Im Gegenzug verrechnet der Sozialhilfeträger die Gebühr mit dem Taschengeld. Das beträgt im Durchschnitt 89 Euro monatlich.

Sicher ist die Zustimmmung zum Fischer-Konzept aber offenbar nicht: Es muss noch von den Entscheidungsgremien der Beteiligten bestätigt werden. JOE