Großer Sieg für Sklavin

Afrikanisches Gericht spricht Niger wegen Duldung von Sklaverei schuldig. Urteil für ganz Westafrika bindend

NIAMEY afp ■ In einem wegweisenden Urteil hat der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas) dem Staat Niger die Schuld für einen Fall von Menschenhandel gegeben. Die Richter erklärten in ihrem am gestrigen Montag von einem Gerichtsvertreter in Niamey verlesenen Urteil, die Klägerin sei Opfer von Sklaverei gewesen, und die Republik Niger habe sich durch „Nichthandeln“ schuldig gemacht.

Die heute 24 Jahre alte Klägerin Adidjatou Mani Koraou war als Zwölfjährige für 240.000 Francs CFA (366 Euro) von einem Menschenhändler an einen Mann verkauft worden, der sie zu seiner fünften Ehefrau machte. In den folgenden zehn Jahren musste sie ohne Entlohnung hart arbeiten. Außerdem diente sie ihrem Mann als eine von acht Sexsklavinnen.

Das Gericht wies den nigrischen Staat an, Koraou zehn Millionen Francs CFA (15.000 Euro) Schadensersatz zu zahlen. Die Anwälte der Frau hatten das Zehnfache verlangt. Die Klage wurde von der nigrischen Organisation Timidria und von der Organisation Anti-Slavery International unterstützt.

Es war das erste Mal, dass das westafrikanische Gericht über einen Fall von Menschenhandel befinden musste. Das Urteil ist für alle Ecowas-Mitgliedsstaaten bindend. Laut Experten gibt es in Westafrika zehntausende Fälle von Menschenhandel, vor allem in Mali und Mauretanien. Der Niger hatte erst 2003 ein Gesetz erlassen, wonach Sklaverei mit zehn bis 30 Jahren Gefängnis bestraft wird.