Zu früh Geschiedene guckt in die Röhre

CELLE dpa ■ Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn ihr Exmann in einer neuen Beziehung für die Frau und ein gemeinsames Kind aufkommen muss. Die geschiedene Frau stehe mit ihren Ansprüchen hinter dem Kind und dessen Mutter zurück, entschied das Oberlandesgericht Celle gestern. Erst nach einer langen Ehe ab etwa 15 Jahren sei die Exfrau gleichrangig mit der neuen Partnerin zu berücksichtigen. Nach neuem Recht komme hinzu, dass die geschiedene Frau zur Begründung von Unterhaltsansprüchen durch die Ehe Nachteile erlitten haben müsse. Im verhandelten Fall sei die Frau zwar während der zwölfjährigen Ehe erwerbsunfähig geworden, Auslöser dafür sei aber nicht die Ehe gewesen. Der Frau stehe Unterhalt auch deshalb nicht mehr zu, weil sie eine auskömmliche Rente beziehe. (Az.: 10 WF 322/08)