Farbwahl liegt beim Vermieter

KARLSRUHE dpa ■ Vermieter dürfen ihren Mietern für die Endrenovierung farbliche Vorgaben machen. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern. Eine Klausel, nach der gestrichene Holzteile „in Weiß oder hellen Farbtönen“ zurückgegeben werden müssen, ist danach zulässig. Der Vermieter habe ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung mit einer Deko zurückzubekommen, die von möglichst vielen Mietern akzeptiert werde, entschied der BGH, der in anderen Urteilen Mietern während der Mietzeit allerdings freie Farbwahl zubilligte. (Az.: VIII ZR 283/079)