Waisen dürfen zu Tante zurück

PLAUEN taz ■ Die drei nigerianischen Waisenkinder Sonja, Sophie und Sandra O. dürfen vorerst zurück zu ihrer Tante. Dies entschied das Amtsgericht Plauen in Einvernehmen mit dem Jugendamt am Dienstag. Die Kinder hatten vor Gericht erklärt, nicht in das Kinderheim zurückgehen zu wollen, in dem die Behörden sie seit Juni untergebracht hatten. Ihrer Tante, der nigerianischen Asylbewerberin Claudia O., wurde zur Auflage gemacht, dem Jugendamt „so schnell wie möglich“ eine für die Familie geeignete Unterkunft vorzuschlagen. Bis dahin zieht die Familie zurück in ein Asylbewerberwohnheim. Das Jugendamt muss O.s Vorschlag anschließend prüfen und behält bis dahin die Vormundschaft. Auf die zu Verhandlungsbeginn angedrohte gewaltsame Rückführung der Kinder verzichtete die Behörde. Die Waisen waren am 10. Oktober aus einem Kinderheim geflohen und hielten sich seitdem mit ihrer hochschwangeren Tante versteckt. Diese hatte immer wieder gegen die Unterbringung in dem maroden Flüchtlingsheim protestiert.