Das Recht gut versichern

Rechtsschutzversicherungen bieten finanzielle Unterstützung für Unbill in allen Lebensbereichen. Die Stiftung Warentest hat Angebote von 33 Assekuranzen untersucht

Die Hälfte aller deutschen Haushalte hat das Kostenrisiko versichert, einen Rechtsstreit durchstehen zu müssen. Doch bei kaum einer Versicherung ist so unklar, ob die Police sinnvoll ist – denn selbst damit im Rücken kann man beileibe nicht alles tun und lassen, was man will. Ein Universalschutz im Streitfall jedenfalls ist sie nicht, dazu sind manche Leistungsarten zu kompliziert. Und viele Streitfälle sind vom Versicherungsschutz sowieso ausgeschlossen.

Die Stiftung Warentest hat in ihrer Januar-Ausgabe von Finanztest 33 Rechtsschutzversicherer unter die Lupe genommen. Dabei beschränkte man sich auf Policen, die „Privatpersonen am ehestens benötigen“ wie Privatrechtsschutz, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz sowie Mietrechtsschutz. „Als Erstes“, so der Rat, „müssen Versicherte also entscheiden, welchen Rechtsschutz sie brauchen.“ So helfe Privatrechtsschutz zwar womöglich beim Streit mit dem Nachbarn. Dies nützt aber nichts, wenn es mit dem selben Nachbarn wegen eines Verkehrsunfalls vor Gericht geht, dann ist Verkehrsrechtsschutz nötig.

Der übliche Privatrechtsschutz umfasst unter anderem die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Steuerstreitigkeiten, ferner Konflikte beispielsweise bei Kaufverträgen sowie die Verteidigung bei Bußgeldverfahren. Ausgeschlossen sind Leistungen bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Zudem gibt es eine weitere Falle: „Immer wieder gibt es Ausnahmen und Besonderheiten.“ So zahle bei Streit im Familien- und Erbrecht die Versicherung nur für eine Anwaltsberatung. Gehe die Sache vor Gericht, ende der Rechtsschutz. Außerdem sind bei allen untersuchten Versicherern „Kosten rund um Hausbau, die Baufinanzierung oder den Grundstückskauf nicht versichert“. Das Risiko sei den Unternehmen „einfach zu hoch“. Der Verkehrsrechtsschutz trete meist dann nicht ein, wenn es um falsches Parken gehe.

Die Versicherer bieten ihren Schutz zumeist als Paket an. In diesem Rahmen kann man dann zusätzliche Risiken gesondert versichern lassen; sind einige Risiken bereits anderweitig gedeckt, lassen sie sich aus dem Paket herausnehmen. Gewerkschaftler können beispielsweise auf die Komponente Berufsrechtsschutz verzichten, Mitglieder eines Mietervereins auf den Mietrechtsschutz.

Die günstigsten Tarife bietet in vielen Fällen die WGV. Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige ist hier für einen Jahresbeitrag von 68 Euro zu haben (Selbstbeteiligung hier und in den anderen Beispielen: 150 Euro). Die teuerste Konkurrenz verlangt immerhin 162 Euro. Die Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gibt es bei der WGV für 116 Euro, für die teuerste legt man knapp 200 Euro auf den Tisch. Beamte zahlen regelmäßig weniger.

Ein interessanter Abschnitt der Untersuchung ist die Frage: Wer ist tatsächlich Anwalts Liebling? Hier schnitt in Sachen Einfachheit und Regulierung die Advocard bei den Juristen am besten ab, mit einiger Entfernung gefolgt von Arag und Allianz. Bei den Preisen liegen die drei jedoch in der Regel weit über dem günstigsten Anbieter. Ob man bereit ist, sich ein vereinfachtes Regulierungsverfahren durch hohe Police-Kosten zu erkaufen, ist jeweils bei der individuellen Zusammenstellung des Pakets zu ermitteln.

Bei der Wahl sollte man auch auf die Laufzeit der Verträge achten und Jahresverträge wählen. Die seien zwar etwas teurer als beispielsweise Fünfjahresverträge. Aber: „Sie können leichter wechseln“, so Finanztest. Die Deckungssumme hingegen spiele bei der Auswahl „keine große Rolle“. Selbst der Versicherer mit der geringsten maximalen Versicherungssumme zahle bis zu 150.000 Euro pro Versicherungsfall. „Das ist fast immer ausreichend.“ A. LOHSE

Den Vergleich von Rechtsschutzversicherungen findet man in der Zeitschrift Finanztest, 1/03, 3,80 Euro. Stiftung Warentest, Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart, zzgl. 2 Euro Versand