Kreistag muss Kreuz abhängen

MÜNCHEN ap ■ Die staatliche Neutralität gegenüber den Religionen gilt auch in einem Kreistag. Der Landkreis Offenbach muss daher das Kreuz im Sitzungssaal des Kreistages in Ditzenbach abnehmen, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestern. Im Eilverfahren gab das Gericht damit einer Grünen-Abgeordneten Recht, die erklärt hatte, sie fühle sich durch das Kreuz in ihren religiösen Gefühlen verunsichert und beeinträchtigt (Az.: 8 TG 3476/02). Das etwa 50 Zentimeter hohe Kreuz war im August 2002 durch den Kreistagsvorsitzenden aufgehängt worden. In der nächsten Sitzung verwies die Abgeordnete der Grünen auf das staatliche Neutralitätsgebot und bat um Abnahme des christlichen Symbols. Das Präsidium des Kreistags lehnte dies aber ab. Damit sei die staatliche Neutralität verletzt, entschied nun der Verwaltungsgerichtshof. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf das so genannte Kruzifix-Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht Kruzifixe in bayerischen Schulen abgelehnt hatte.