Nichts „illegal“, alles offen

Torsten Haar, der Sprecher der Hanseatischen Veranstaltungs-Gesellschaft, weist einen Bericht der taz zurück, nach dem der Umbau der Stadthalle „schlicht illegal“ sei

Der Sprecher der HVG, Torsten Haar, hat heftigen Widerspruch eingelegt gegen einen Bericht in der taz, in dem es heißt, der von der Hanseatischen Veranstaltungs-Gesellschaft (HVG) geplante Eingriff in das Stadthallen-Bauwerk des Architekten Roland Rainer sei ohne dessen Einwilligung „schlicht illegal“ (taz vom 31.1.). Haar erinnert daran, dass es kein Gerichtsurteil zur Rechtmäßigkeit des Umbaues gebe und die Frage der Rechtmäßigkeit auch nicht Gegenstand eines laufenden Verfahrens sei.

Nach Auskunft von Kerstin Tegeler, der Vertreterin des Bundes deutscher Baumeister (BdB), hat der Architekt die Berliner Anwältin Mareile Büscher mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Der BdB hält die Kontakte mit dem 92-jährigen Architekten. Die Anwältin habe schon im Oktober den Einspruch des Architekten Rainer mit Verweis auf dessen Urheberrechte an dem Baukunstwerk formuliert. Der Senat habe seinerseits Anwälte eingeschaltet und Mitte Januar um Fristverlängerung für die Antwort bis Ende Januar gebeten. Auch die Tochter von Rainer, selbst Architektin, wolle als mögliche Erbin der Urheberrechte das Bauwerk ihres Vaters verteidigen, berichtet Tegeler. Der Bund deutscher Baumeister wolle Spenden sammeln zur Finanzierung der Prozesskosten.

Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, dürfte entscheidend sein, wie das Gericht die wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn, also der Stadt, gewichtet. Denen kommt bei Eingriffen in ein Bauwerk „entscheidende Bedeutung“ für einen Streit um Urheberrechte zu, wie Anwältin Büscher in einer Stellungnahme für die gerade laufende Stadthallen-Ausstellung im Focke-Museum formuliert.

In dem Bericht der taz war behauptet worden, Haar habe auf einen ihm vorliegenden Brief verwiesen, in dem Rainer einem Umbau zugestimmt habe. Dies, so stellt Haar richtig, habe er so nie gesagt. Ein derartiger Brief würde in der Tat den Rechtsstreit der Anwälte obsolet machen.

Der Architekt war in einer frühen Phase der Umbau-Planung von der HVG kontaktiert worden und hat, daran erinnert Haar, eine Beteiligung an der Planung abgelehnt. Rainer machte damals jedenfalls keine Urheberrechte geltend. Dies konnte die HVG als Duldung interpretieren. Falls der Umbau nun gestoppt würde, die HVG aber in letzter Instanz obsiegt, könnten sich daraus Schadensersatzansprüche gegen den Architekten Rainer ergeben. K.W.