Das deutsche Sicherungsnetz ist eng

Auf die bestehende Einlagensicherung packt der Staat noch eine Garantie: Wie das Geld der Sparer abgesichert ist

BERLIN taz ■ Die Europäische Zentralbank und andere europäische Notenbanken registrieren eine erhöhte Nachfrage nach Bargeld: Offenbar heben Anleger verstärkt Geld ab. Zu Unrecht, sagen Politik und Banken. Wie sicher das Ersparte ist:

Was verspricht die Bundesregierung?

Sie hat angekündigt, „alle privaten Einlagen“ mit Staatsgarantien zu sichern. Gemeint sind aber nur Girokonten, Spareinlagen und Termingelder bei Banken, die dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehören – Schätzungen zufolge rund 1,2 Billionen Euro.

Was ist mit dem Rest der 4,56 Billionen Euro, die die Bundesbürger besitzen?

Das sind beispielsweise Wertpapiere. Die Depots sind nicht bedroht, denn Aktien gehören immer dem Kunden. Geht eine Bank pleite, kann er sein Depot auf eine andere übertragen. Ein möglicher Werteverlust der Aktien ist allerdings sein Problem. Auch Inhaberschuldverschreibungen, zu denen die meisten Zertifikate gehören, werden von der Bundesgarantie wohl nicht erfasst. Geht der Emittent eines solchen Zertifikats pleite, kann das Geld komplett wegsein. Eine Ausnahme: Inhaberschuldverschreibungen von Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen.

Gab es bisher keine staatliche Einlagensicherung?

Bislang gibt es eine gesetzliche vorgeschriebene Einlagensicherung, die festschreibt, dass Banken Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken sind. Diese sichert pro Kunde 90 Prozent der Einlagen ab, höchstens 20.000 Euro. Im Prinzip weitet die neue Staatsgarantie dieses System aus.

Was sichern die Banken selbst ab?

Sparkassen-, Volks- und Raiffeisenbanken sind über eine Institutssicherung abgesichert: Schon wenn einem Institut die Pleite droht, müssen die anderen Mitglieder des jeweiligen Verbands ihm beispringen. Damit ist auch das Geld der Kunden unbegrenzt abgesichert. Die meisten privaten Banken sind am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken beteiligt. Wie groß hier der Schutz ist, der über die gesetzlich garantierte Mindestsicherung hinausgeht, hängt von der Größe der Bank ab: Abgesichert sind Guthaben von bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank. Das Minimum sind 1,5 Millionen Euro. Der Sicherungsfonds greift allerdings erst, wenn eine Bank pleite ist. Und er hat zwei Nachteile: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Und: Zwar haben die Banken eine Nachschusspflicht, wenn das Vermögen des Fonds im Krisenfall nicht ausreicht. Wenn aber viele Institute zugleich betroffen sind, könnte er zusammenbrechen. BEATE WILLMS