Gericht kippt GEZ-Bescheid für PC

MÜNSTER dpa ■ Allein der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Das Gericht hob mit der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung den GEZ-Bescheid an einen Studenten aus Münster auf. Laut Gericht wurde damit erstmals in NRW ein Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC aufgehoben. Die Gebührenfreiheit für Computer, mit denen man etwa Radio hören kann, fiel 2007. Seither erhebt die GEZ im Monat 5,52 Euro. (Az.: 7 K 1473/07)