Elektropech-Krebs gilt nicht

EMDEN dpa ■ Ein heute 80-jähriger Emder Hafenarbeiter, der 13 Jahre hochgiftiges Elektrodenpech umschlug und danach an Prostatakrebs erkrankte, hat dies nicht als Berufskrankheit anerkannt bekommen. Es fehlten medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse für die Anerkennung eines solchen Karzinoms als Berufskrankheit, hieß es in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil des Landessozialgerichts in Celle (AZ: L 6 U 170/00). Das Auricher Sozialgericht hatte ebenso entschieden (die taz berichtete). Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Der 6. Senat des Landessozialgerichts gab mit seinem Urteil der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft Mannheim recht, die die Zahlung einer Zusatzrente abgelehnt hatte.Der Kläger war 1990 an Krebs erkrankt. Er war von 1968 bis 1981 im Emder Hafen als Kranführer auch mit Reinigungsarbeiten beschäftigt. Dabei sei er mit dem hochgiftigen Elektrodenpech in Berührung gekommen, das in Emden von 1979 bis 1991 umgeschlagen wurde.

Viele Arbeiter seien an typischen Tumoren erkrankt, die nach wissenschaftlichen Aussagen von Elektrodenpech stammen könnten, heißt es in dem Celler Urteil.

Nachdem die Berufsgenossenschaft 1996 von der Gesundheitsgefahr im Emder Hafen erfahren hatte, wurden mehrere ärztliche Gutachten eingeholt. Einen Entschädigungsanspruch wegen des Prostatakrebses lehnte die Berufsgenossenschaft letztlich ab. Nach dem derzeitigen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand komme die „berufliche Exposition“ gegenüber dem Elektrodenpech nicht als Ursache für die Entstehung des Krankheit in Betracht.