Milli Görüs erreicht Verfügung gegen CDU

Landgericht Hamburg untersagt dem CDU-Fraktionsvorsitzenden die Wiederholung einer Äußerung

Die türkische Organisation Milli Görüs hat beim Landgericht Hamburg einen Beschluss erwirkt, der auf dem Wege der einstweiligen Verfügung dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Bürgerschaftsfraktion verbietet, eine Äußerung der Presseerklärung vom 14.12.2002 über Milli Görüs zu wiederholen. Die CDU wollte mit ihren Behauptungen über Milli Görüs letztlich das Bemühen des Bürgermeisters Henning Scherf torpedieren, auch diese türkische Gruppierung in den Dialog einzubeziehen.

Eckhoff griff tief in die unterste Schublade und zitierte Sätze aus einer Broschüre des bayerischen Innenministers, der sich auf angebliche Erkenntnisse des bayerischen Verfassungsschutzes bezog. Der bayerische Verfassungsschutz wiederholt allerdings die Behauptungen von damals in aktuellen Berichten nicht mehr. In dieser alten Broschüre, die nicht wieder aufgelegt wird, heißt es: „Besonders feindlich steht Milli Görüs dem Christentum gegenüber.“ Solche Behauptungen werden nicht mit Handlungen begründet, sondern eher nach der Art von schlechten Schüleraufsätzen mit einem Zitat. Weder das Innenministerium noch der Bayerische Verfassungsschutz wollen offen legen, wer denn die Sätze gesagt haben soll, mit denen die gesamte Gruppierung charaktierisiert werden soll.

Auch die Behauptung, Milli Görüs würde sich „in den Grundzügen integrationsfeindlich verhalten“, hat die Bremer CDU nie begründet.

Durch das Verbot des Landgerichts, solche unbegründeten Behauptungen gegen Milli Görüs zu verbreiten, sieht sich Eckhoff nun „unter Druck gesetzt“ und will einen Anwalt einschalten. „Auch wenn mit einem solchen Schritt von Milli Görüs versucht wird, Druck auf mich auszuüben, werde ich nicht nachlassen, mich mit dieser Vereinigung auseinanderzusetzen“, erklärte Eckhoff zu der Verfügung der Gerichtes. K.W.