Stromanbieter abgemahnt

Die Berliner Verbraucherzentrale hat den Stromanbieter FlexStrom wegen irreführender Werbung abgemahnt. FlexStrom werbe mit der Auszeichnung „Europäischer Wirtschaftspreis“ und „Bester Stromtarif 2005“, verliehen von der „Europäischen Wirtschaftskammer“, teilte die Verbraucherzentrale mit. Anders als dieser Name vorgebe, handele es sich um ein privates Unternehmen und nicht um eine offizielle Stelle. Das Oberlandesgericht Dresden habe bereits entschieden, dass die Bezeichnung „Europäische Wirtschaftskammer“ für diese Firma irreführend ist. Die Verbraucherzentrale habe den Stromanbieter aufgefordert, nicht mehr mit dem Hinweis zu werben. Andernfalls werde sie Klage erheben. Verklagt hat die Verbraucherzentrale aus ähnlichen Gründen bereits den Stromanbieter Vattenfall, der ebenfalls mit „Bester Stromanbieter“ wirbt. DPA