Kinderrechte nicht im Grundgesetz

BERLIN epd ■ Der Bundesrat hat sich gegen die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ausgesprochen. Ein Antrag der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz fand gestern keine Mehrheit. Die Entscheidung der Länderkammer stieß auf Kritik von Kinderhilfswerken. Sie hatten gefordert, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Es sei beschämend, dass die Ministerpräsidenten direkt vor dem Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verhinderten, so das „Aktionsbündnis Kinderrechte“. Bund, Länder und Kommunen seien weit davon entfernt, bei Entscheidungen dem Wohl der Kinder Vorrang einzuräumen, sagten Vertreter des Bündnisses.