Laval-Urteil

Das lettische Bauunternehmen Laval erhielt den Auftrag, in Schweden eine Schule zu renovieren. Laval wollte lettische Bauarbeiter beschäftigen. Schwedische Gewerkschaften versuchten zu erzwingen, dass Laval dabei schwedische Löhne bezahlt, und blockierten Lavals Baustellen, was nach schwedischem Recht erlaubt war. Der Europäische Gerichtshof entschied Ende 2007, dass die Boykottmaßnahmen gegen die EU-Entsenderichtlinie verstießen. Danach kann von ausländischen Baufirmen nur die Beachtung von Mindestlöhnen oder allgemein verbindlichen Tarifverträgen verlangt werden. Die Durchsetzung von Tarifverträgen, die nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten, sei in der Entsenderichtlinie nicht vorgesehen. In Deutschland sind gewerkschaftliche Boykottmaßnahmen gegen ausländische Firmen verboten.