Lidl: Strafe wegen Spitzel

Der Lebensmittel-Discounter muss 1,5 Millionen Euro Strafe wegen Bespitzelung seiner Beschäftigten zahlen

BERLIN rtr ■ Der Lebensmitteldiscounter Lidl muss knapp 1,5 Millionen Euro Strafe wegen der Bespitzelung seiner Mitarbeiter zahlen. In Lidl-Filialen sei es zu schwerwiegenden oder zumindest erheblichen Verletzungen des Datenschutzes gekommen, teilte das baden-württembergische Innenministerium am Donnerstag mit. Detekteien hätten unter anderem das Privatleben der Angestellten ausgeforscht. Daher hätten die Aufsichtsbehörden für Datenschutz das Bußgeld verhängt. Lidl akzeptiere die festgesetzten Bußgelder, erklärte der Discounter.

Lidl teilte zudem mit, gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob werde derzeit ein neues Datenschutz- und -sicherheitskonzept für die Filialen erarbeitet. Nach der Untersuchung der Datenschützer wurden bei Lidl zwar nicht flächendeckend, aber doch in erheblichem Umfang Mitarbeiter observiert. Von Einzelfällen kann nach Angaben des Ministeriums nicht die Rede sein. Die Berichte der Detektive enthielten auch subjektive Beobachtungen. Das Landesinnenministerium gab Auszüge wieder. So heißt es etwa: „Ich konnte ermitteln, dass der Lebensgefährte von Fr. X vorbestraft ist. Bei dieser fallen mir starke Augenringe auf.“ Der DGB fordert ein gesetzliches Verbot der Überwachung von Beschäftigten.