Ohne Schule kein Aufenthaltsrecht

GÖTTINGEN epd ■ Flüchtlingsfamilien ohne Asylstatus haben nach einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ihre Kinder regelmäßig die Schule schwänzen. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Göttingen in einer gestern bekannt gegebenen Entscheidung die Klage einer Mutter von fünf Kindern aus dem Kosovo gegen die Stadt Göttingen ab. Die Frau und ihr Ehemann waren 1992 aus dem Kosovo eingereist. Die Eltern und die fünf in Deutschland geborenen Kinder erhielten von der Stadt Göttingen Duldungen. Im November 2007 stellte die Mutter für sich und die Kinder Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Stadt und das Gericht lehnten dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, die schulpflichtigen Kinder seien nicht regelmäßig zur Schule gegangen.