Hannibal straffrei

Schweizer Hotelangestellte ziehen Klage gegen Gaddafi-Sohn zurück. Dafür gibt es Aufenthaltsstatus

GENF afp ■ Zwei Schweizer Hotelangestellte haben eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Sohn des libyschen Staatschefs Muammar al-Gaddafi und dessen Frau zurückgezogen. Seine Mandanten hätten die Entscheidung in „freier, bedachter und sachkundiger Weise“ getroffen, erklärte der Anwalt der beiden aus Marokko und Tunesien stammenden Kläger, François Membrez, am Dienstag in Genf. Der 32-jährige Hannibal al-Gaddafi und seine Ehefrau Aline waren am 15. Juli festgenommen und nur gegen hohe Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Dem Paar wurde vorgeworfen, die beiden Angestellten eines Genfer Fünf-Sterne-Hotels geschlagen zu haben. Die Verhaftung von al-Gaddafi junior hatte zu diplomatischen Spannungen zwischen der Schweiz und Libyen geführt.

Seine Mandanten hätten eine „angemessene Entschädigung“ erhalten, fügte Membrez hinzu, ohne weitere Angaben zu den Umständen der Wiedergutmachung zu machen. Demnach erhielten die beiden Hotelangestellten zudem eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz. Allerdings gebe es keine Neuigkeiten von dem nach der Festnahme der Gaddafis in der Schweiz in Libyen inhaftierten Bruder des Marokkaners, erklärte der Anwalt weiter. Er kündigte an, den Fall vor das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf zu bringen.

Die vorübergehende Festnahme von Hannibal al-Gaddafi hatte die Beziehungen zwischen der Schweiz und Libyen belastet. Aus Protest stoppte die nationale libysche Seefrachtgesellschaft die Erdöllieferungen an die Schweiz. Die libysche Regierung rief zudem ihren Gesandten in der Schweiz zurück und stellte die Visavergabe für Schweizer Staatsangehörige ein. Auch die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern wurden reduziert, Schweizer Unternehmen in Libyen erhielten Anweisung, ihre Geschäfte einzustellen. Zwei Schweizer wurden festgenommen, jedoch am 19. Juli gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt.