Enge Grenzen für Gentests

BERLIN ap ■ Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes beschlossen, das Gentests erstmals enge Grenzen setzt. Ziel ist es, mit Erbgutuntersuchungen verbundene Gefahren und Diskriminierung zu verhindern. Zugleich sollen die Chancen des Einsatzes für den Einzelnen gewahrt und der Missbrauch seiner genetischen Daten verhindert werden, so Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Das Gesetz regelt unter anderem, ob und wann Gentests zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Vaterschaft oder in der Arbeitswelt erlaubt sind.