Gericht stärkt Vattenfall

Genehmigung für Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg wird wahrscheinlicher. Fischtreppe mindert Schäden

HAMBURG taz ■ Im Streit um das geplante Steinkohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg hat der Energiekonzern Vattenfall einen Etappensieg errungen. Am Dienstag hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) darauf hingewiesen, dass das europäische Naturschutzrecht einer wasserrechtlichen Genehmigung wohl nicht entgegenstehe. Eine geplante Fischtreppe sei als Schadensminderungsmaßnahme anzusehen; eine Überprüfung nach den europäischen Flora-Fauna-Habitat-Regeln sei nicht erforderlich.

Gerade auf das Wasserrecht setzen die Grünen ihre Hoffnung, dass das Projekt doch noch scheitern könnte. Politisch hatten sie sich bei der Bildung der schwarz-grünen Koalition in der Hansestadt mit der CDU auf den Kompromiss geeinigt, das Projekt rechtlich noch einmal genau zu prüfen. Bis zum 10. September will die grün geführte Stadtentwicklungsbehörde über eine Genehmigung entscheiden. Vattenfall dauerte das zu lange. Der Konzern erhob eine Untätigkeitsklage gegen den Senat, auf die das OVG nun reagierte. „Das Gericht hat in einer zentralen Frage eindeutig unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagte eine Vattenfall-Sprecherin. Aus Sicht des Konzerns stehe einer Genehmigung nichts mehr im Weg.

Der Umweltverband BUND wies hingegen darauf hin, „dass die vorläufige Einschätzung des OVG keinerlei Aussagen zu den erheblichen Belastungen des Kraftwerks beinhaltet“. Nach wie vor sei davon auszugehen, dass sich der Sauerstoffgehalt des Elbwassers verringern werde. Bevor bewiesen sei, dass die Fischtreppe wirke, dürfe das Kraftwerk nicht weitergebaut werden, fordert der BUND. KNÖ