Kein Nachzug bei ALG-II-Anspruch

LEIPZIG afp ■ Noch in ihrer Heimat lebende Kinder von Ausländern dürfen nur dann zu ihren Eltern nach Deutschland kommen, wenn sie danach nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wie gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, gilt dies in jedem Fall, in dem ein Anspruch auf ALG II bestünde – selbst dann, wenn das Einkommen der Eltern das reine Existenzminimum deckt. Letztlich habe der Gesetzgeber verhindern wollen, dass durch den Kindernachzug zusätzliche Soziallasten entstehen. (Az.: 1 C 32.07)