Kirchenaustritt ist Kündigungsgrund

MAINZ epd ■ Ein kirchliches Heim darf eine Mitarbeiterin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht wies die Berufung einer Altenpflegerin gegen ihre Kündigung zurück. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Klägerin arbeitete seit Ende 2001 in einer Caritas-Einrichtung. Im September 2007 trat sie aus der Kirche aus, worauf ihr das Pflegeheim kündigte. In ihrer Klage berief sie sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Auch habe sie keine pastorale oder leitende Tätigkeit ausgeübt und die Kirche nicht aktiv bekämpft. Laut LAG wiegt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht schwerer als das Recht auf freie Religionsausübung. „Der Kirchenaustritt gehört nach Kirchenrecht zu den schwersten Vergehen gegen Glauben und Einheit der Kirche“. (Az. 7 Sa 250/08)