BETREUUNGSHILFE
: Kein Zuschlag für Oma

Alleinerziehende Mütter, die ihr Kind von den Großeltern mitbetreuen lassen, haben keinen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag beim Arbeitslosengeld II. Das Landgericht Dortmund wies die Klage einer arbeitslosen Mutter zurück, die sich gegen eine entsprechende Entscheidung der Arbeitsagentur gewehrt hatte. (ap)