AUCH FÜR HUNDEPFLEGER
: Steuer fällig

Auch wer einen Hund nur vorübergehend bei sich aufnimmt, muss Hundesteuer zahlen, so der Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü. Eine Tierschützerin aus Göppingen, die sich um zwei herrenlose Hunde gekümmert hatte, hatte sich geweigert, für die Jahre 2000 bis 2004 rund 1.200 Euro Hundesteuer an die Stadt zu zahlen. (dpa)