BEWIRTUNG AUF CHEFORDER
: Voll absetzbar

Arbeitnehmer, die im Namen ihrer Firma Gäste bewirten, können die Kosten in voller Höhe bei der Steuererklärung geltend machen. Dabei müssen sie auch nicht die Namen der bewirteten Personen angeben, heißt es in einem gestern bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 48/07). (afp)