Selbstverpflichtung nicht tauglich

Freiwillige Vereinbarungen werden meist eingegangen, um strengere gesetzliche Regelungen zu verhindern

Die freiwillige Vereinbarung in der Stromwirtschaft diente der Sicherung des Marktmonopols

FREIBURG taz ■ Ein entscheidender Satz im Papier des Wirtschaftsministeriums steht ziemlich am Ende: Die Atomkonzerne sollen einen Teil ihrer Gewinne dem Staat und damit den Bürgern „im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung“ zukommen lassen. Dass solche Selbstverpflichtungen kaum geeignet sind, politische Ziele zu erreichen, hat die Vergangenheit oft gezeigt. Selbstverpflichtungen wurden häufig unterzeichnet, um aus einem Thema den Druck herauszunehmen.

So verpflichteten sich zum Beispiel Europas Autohersteller im Jahr 1998, den durchschnittlichen Ausstoß von CO2 bis 2008 auf 140 Gramm und bis 2012 auf 120 Gramm pro Kilometer zu begrenzen. Damit konnte die Autolobby ein Gesetzgebungsverfahren stoppen, an dessen Ende ein wirkungsvoller Klimaschutz stehen sollte. Die EU nämlich hatte vor, die Pkw-Emissionen bis zum Jahr 2005 auf 120 Gramm je Kilometer zu senken. Heute ist die Untauglichkeit dieser Selbstverpflichtung offenkundig: Der durchschnittliche Emissionswert aller in Deutschland neu zugelassenen Pkw lag im ersten Halbjahr 2008 bei 166 Gramm pro Kilometer – weit entfernt vom erklärten Ziel. Ähnlich ging es mit dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Die deutsche Energiewirtschaft gab im Juni 2001 gegenüber der Bundesregierung eine Selbstverpflichtung zugunsten eines verstärkten KWK-Ausbaus ab. Gleichwohl dümpelt der Anteil dieser Effizienztechnologie seither kaum verändert bei rund 12 Prozent, während einige Nachbarländer längst einen höheren Anteil ihres Stroms in KWK-Anlagen erzeugen.

Und auch der im Jahr 1998 liberalisierte Strommarkt kam erst in Gang, als eine Regulierungsbehörde eingeführt wurde; die vorherige freiwillige Verbändevereinbarung der Stromwirtschaft erwies sich eher als Instrument der Monopolsicherung.

So ziehen sich die Beispiele durch die Politik: 1991 plante Umweltminister Klaus Töpfer ein Gesetz zum Schutz der Mehrwegflasche, weil deren Quote immer weiter zurückging. Daraufhin sagte die Getränkeindustrie zu, den Mehrweganteil bei mindestens 72 Prozent zu halten – auch sie hielt ihre Zusage nicht ein. Töpfer immerhin hatte sich wohlwissend nicht allein auf die Selbstverpflichtung verlassen, sondern in die Verpackungsverordnung eine Klausel eingefügt, die bei Unterschreitung der Quote zu Konsequenzen führte – so kam es zum Dosenpfand. BERNWARD JANZING