Kein Geld für beengte Haft

DÜSSELDORF dpa ■ Ein Häftling bekommt keine Entschädigung für eine menschenunwürdige Unterbringung in einer Gefängniszelle. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) versagte einem Gefangenen nach Mitteilung von gestern die Prozesskostenhilfe für ein entsprechendes Berufungsverfahren. Der Mann hatte fünf Monate lang in der Justizvollzugsanstalt Geldern eine acht Quadratmeter große Einzelzelle, in dem sich eine offene Toilette mit Sichtschutz befand, mit einem weiteren Häftling teilen müssen und danach geklagt. Das Landgericht Kleve hatte seine Forderung nach 4.000 Euro Schmerzensgeld jedoch abgewiesen. Das OLG schloss sich der Entscheidung des Landgerichts an. Die Entscheidung ist unanfechtbar.