KARTELLAMT TORPEDIERT DIE VERMARKTUNG DER BUNDESLIGA-TV-RECHTE
: Eigentor dank Kirch?

Für die ARD ist es wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Für die Deutsche Fußball-Liga (DFL) ein Schlag ins Kontor. Das Bundeskartellamt hat unmissverständlich klargemacht, wann eine Zusammenfassung der Bundesligaspiele im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein muss: Zeitnah nach dem Abpfiff, im Fall des Hauptspieltags also am Samstag vor 20 Uhr. Nur in diesem Fall sind die Wettbewerbshüter bereit, die Vermarktung der TV-Übertragungsrechte aller Bundesligaklubs durch die DFL hinzunehmen. Ohne diese „angemessene Verbraucherbeteiligung“ dagegen wäre die Zentralvermarktung ein unzulässiges Kartell.

Der weise Spruch folgt der alten Taktik von Zuckerbrot und Peitsche. An der generellen Zustimmung zur Zentralvermarktung kann sich die Liga kaum erfreuen. Denn nur wenn die Zusammenfassungen der Spiele im Free TV in den späteren Abend verschoben würden, könnte sie mehr Geld für die Pay-TV-Rechte verlangen. Diesen Weg hat ihr jetzt das Kartellamt verbaut.

In diese Zwickmühle hat sich die Liga selbst gebracht, indem sie wieder einmal den Versprechungen von Leo Kirch glaubte. Die Verantwortlichen wollten gar nicht so genau wissen, wie der Rechtehändler die TV-Einnahmen von 2009 bis 2015 um fast eine halbe Milliarde auf angeblich 3 Milliarden Euro zu steigern plante. Nur unter der Bedingung der Free-TV-Zusammenfassung am späten Abend war der Pay-TV-Sender Premiere aber bereit, die versprochene Summe zu zahlen. Da Free-TV-Zusammenfassungen am frühen Abend jetzt quasi amtlich vorgeschrieben sind, wird daraus nun nichts. Andere Sender kommen für ein solches Angebot nicht infrage – allen voran nicht die ARD, die intern unter Geldverteilungskämpfen leidet.

In der Liga geht deshalb jetzt wieder die Angst um; ihr Vizepräsident Peter Peters sieht im Kicker sogar die Existenz der Zweiten Liga bedroht. Auch das gab es schon einmal: 2002, als die Pleite von Kirch die Liga schon einmal in die Krise stürzte. Alle hätten darum um das Risiko wissen müssen.

STEFFEN GRIMBERG