Terrorbekämpfung aus der Tube

Schleswig-Holsteins Landtag streitet über mehr Rechte für den Verfassungsschutz im Anti-Terror-Kampf: Ein neues Gesetz will Unternehmen dazu verpflichten, Passagier-, Konto-, Post- und Telekommunikationsdaten herauszugeben

Für den Anti-Terror-Kampf soll der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein neue Befugnisse bekommen. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs sagte Innenminister Lothar Hay (SPD) am Mittwoch im Landtag, der Beobachtungsauftrag werde auf internationalen Terrorismus erweitert. Der Entwurf enthält Regelungen zum Aufspüren von Handys, für das Anfertigen verdeckter Bildaufnahmen und für Observationen. Das Landesgesetz müsse an bundesweit geltende Standards angepasst werden; dies geschehe behutsam, beteuerte Hay: „Die Freiheit darf nicht der Freiheit wegen aufgegeben werden.“

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Privatunternehmen verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz Auskunft über Passagier-, Konto-, Post- und Telekommunikationsdaten zu geben. Im Gegenzug zu den erweiterten Befugnissen des Geheimdienstes ist Hay zufolge vorgesehen, dessen Kontrolle durch den Landtag sowie den Rechtsschutz zu stärken. Der Verfassungsschutz solle ein wachsames Auge auf den Terrorismus haben, der Landtag ein wachsames Auge auf den Verfassungsschutz.

Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland, das seine Landesgesetzgebung in diesem Bereich an das Bundesrecht anpasst. Diese Notwendigkeit betonte auch der CDU-Innen- und Rechtspolitiker Peter Lehnert. „Das Böse ist immer und überall“, sagte er.

Kritik kam aus der Opposition. „Mit großer Skepsis“ stehe die FDP dem Gesetzentwurf gegenüber, „auch wenn wir ihn nicht von vornherein ablehnen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. „Es ist wieder einmal ein Gesetzentwurf aus dem schwarz-roten Kabinett, der weitere Eingriffsbefugnisse in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger vorsieht, aber keine fachlich saubere inhaltlichen Begründung für deren Notwendigkeit liefert.“

Auch nach Einschätzung von Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel gehen die vorgesehenen Befugnisse für den Verfassungsschutz zu weit. Hentschel nannte es problematisch, Privatunternehmen zu verpflichten, derlei sensible Daten herauszugeben.

Für den SSW verwies Anke Spoorendonk auf die Erfahrung, dass beschlossene Eingriffe nicht wieder zurückgenommen würden: „Es ist ebenso vergeblich, Zahnpasta wieder in die Tube zu bekommen, wie einmal verabschiedete Anti-Terror-Gesetze aufzuheben.“

Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen weiter beraten. DPA