Reisegeld zurück bei Todesangst im Flieger

KARLSRUHE dpa ■ Im Fall eines möglichen Beinahe-Absturzes beim Rückflug von einem Türkei-Pauschalurlaub hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Ansprüche von Reisekunden gestärkt. Nach dem Urteil von gestern kann ein derart gravierender Vorfall die komplette Urlaubserholung zunichte machen, sodass der Urlauber den gesamten Reisepreis zurückfordern kann. Damit gab der BGH einem Antalya-Urlauber Recht. Nach seinen – vom Reiseveranstalter bestrittenen – Angaben geriet das Flugzeug beim Rückflug erheblich ins Schwanken, sodass er und seine Frau Todesängste ausgestanden hätten. Ob das so war, muss nun das Landgericht Duisburg klären. Das Ehepaar hatte bei Alltours zwei Wochen Antalya für 1.100 Euro gebucht. Alltours räumte lediglich „technische Probleme“ ein und zahlte nur 280 Euro wegen der Verzögerung. (Az.: X ZR 93/07)