Weiterhin nur eine Stelle für Hartz IV-Bezieher

Bund und Länder einigen sich auf Verfassungsänderung. Arbeitsminister Scholz spricht von „Durchbruch“

BERLIN epd ■ Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger sollen auch künftig alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich am Montag in Berlin darauf geeinigt, dass dafür das Grundgesetz geändert wird. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sicherte zu, er werde Gesetzesvorschläge machen. Scholz und mehrere Länderminister sprachen von einem „Durchbruch“. Neben der Grundgesetzänderung solle es gesetzliche Veränderungen geben, um die Arbeitsabläufe in den Jobcentern zu verbessern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die Mischverwaltung in den gegenwärtigen Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) bemängelt. Die höchsten Richter urteilten, die Jobcenter der Argen seien mit der Verfassung nicht vereinbar, und gaben dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit, eine andere Lösung zu finden. Daraufhin hatte Scholz sein viel kritisiertes Modell der „kooperativen Jobcenter“ vorgelegt, das eine rechtliche Trennung der Arbeitsagenturen von den Kommunen bedeutet hätte, auch wenn es bei einer Anlaufstelle geblieben wäre.

Die Folge wären jeweils zwei Bescheide für die Bürger gewesen, da die Arbeitsagenturen für das Arbeitslosengeld II, die Kommunen aber für die Kosten von Unterkunft und Heizung zuständig sind. Damit wäre die Hartz-IV-Reform praktisch rückgängig gemacht worden, durch die Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt worden waren.

Die Arbeitsminister der Länder hätten diese Möglichkeit nun endgültig abgelehnt, sagte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Alle Länder seien sich einig, langfristig „Hilfen aus einer Hand“ zu gewährleisten.

Im Grundgesetz soll nun eine Klausel verankert werden, die den Betrieb der Argen ermögliche, erläuterte der Hamburger Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU). Dabei sollen nicht generell Mischverwaltungen zwischen dem Bund und den Kommunen erlaubt werden, sondern allein die Jobcenter zur Betreuung der Hartz IV-Empfänger. Für eine Grundgesetzänderung ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat notwendig.