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: Wasserschäden

Die Regenfälle letzter Woche lassen die Frage aufkommen, wer eigentlich die Schäden ersetzten muss, die hier durch oder durch geplatzte Wasserrohre, überlaufende Badewannen, auslaufende Geschirr- oder Waschmaschinen entstanden sind? Wenn durch außerordentliche Regenfälle ein Wasserschaden im Keller entsteht, kommt es darauf an, ob dieser Schaden zumindest fahrlässig von dem Vermieter mitverursacht wurde. Haben jedoch die Mieter den Vermieter vergeblich aufgefordert, die Siele im Keller mit einem Ventil auszustatten, das Regenwasser zurückhält und das Ventil hat den Wasserschaden mitverursacht, dann muss er haften.

Es gilt also, dass derjenige haftbar gemacht werden kann, der den Schaden mindestens fahrlässig verursacht hat. Wenn also durch eine Waschmaschine/Geschirrspülmaschine ein Wasserschaden entsteht, und die Maschine ohne Beaufsichtigung betrieben wurde, sind die Mieter für den gesamten Schaden verantwortlich – auch wenn ein „Aqua-Stop“ vorhanden ist.

Hat jemand einen Wasserschaden verschuldet, so muss er für alle Schäden aufkommen. Kann dem Vermieter kein Verschulden nachgewiesen werden, so muss er bei Wasserschäden im Keller alle Schäden an der Mietsache selber beseitigen. Die beschädigten Gegenstände der Mieter muss er jedoch nicht ersetzen. Hier tritt eine Hausratsversicherung ein. Christine Kiene

CHRISTINE KIENE ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, ☎ 431 39 40, www.mhmhamburg.de